digitalisierung

Informationen zum e-Rezept


Seit kurzen kann ein Rezept auch auf elektronischem Wege eingelöst werden.


Wie funktioniert’s?
Am Quartalsanfang muss die Versicherungskarte eingelesen werden!
Sie bestellen wie gewohnt Ihr Rezept. Wir stellen das Rezept aus welches dann eine elektronische Unterschrift erhält. Danach landet es auf dem zentralen E‐Rezept‐Speicher und ist zur Abholung in der Apotheke bereit. In der Regel sind die Rezepte spätestens am Folgetag signiert und können in der Apotheke Ihrer Wahl eingelöst werden.


Es gibt 3 Möglichkeiten das Rezept einzulösen.

1. Smartphone mit APP
      Laden Sie die Gematik-eRezept-APP auf Ihr Smartphone (sie ist sowohl für Apple als auch für Android im jeweiligen    

      AppStore verfügbar). Zur Freischaltung der APP benötigen Sie eine PIN von Ihrer Krankenkasse, der in der Regel

      schriftlich beantragt werden muss (klären Sie dies bitte selbst mit Ihrer Kasse). !! Vorlaufzeit ca. 2-4 Wochen.
ODER
2. Ihre Versicherungskarte/Gesundheitskarte
       Das E-Rezept kann mit der elektronischen Gesundheitskarte eingelöst werden. Einfach die Karte in der Apotheke

       einlesen lassen und schon kann der Apotheker oder Apothekerin Ihnen Ihr Medikament herausgeben.

       Dafür benötigen Sie keinen PIN.

       Prüfen Sie ob Ihre Versichertenkarte aktuell genug ist um von Apotheken als Legitimation zur Freigabe der Verordnung

       verwendet werden zu können. Erkennen können Sie dies am „Kontaktlos-Logo“ und an der „6-stelligen Zahl“ unter

       den Deutschlandfarben der Karte. Ansonsten müssten Sie eine neue Karte beantragen, was ca. 3-6 Wochen dauern

       kann.

ODER
3. Papierform mit QR Code
       Wir stellen Ihr eRezept in Papierform in Form eines QR-Codes aus. Die Apotheke liest den QR-Code aus und Sie

       bekommen Ihr Medikament ausgehändigt.


Oft gestellte Fragen:


Kann ich mein e-Rezept auch von zu Hause einlösen?
Ja, Sie können Ihr eRezept einfach per App an eine Apotheke Ihrer Wahl verschicken.

Die teilnehmende Apotheke stellt Ihnen Ihr Medikament bereit.


Kann ich mein e-Rezept auch bei einer Versandapotheke einreichen?
Ja, Sie können Ihr eRezept auch bei einer teilnehmenden Versandapotheke einreichen. Ihr Medikament wird Ihnen auf dem Versandweg zugestellt. Besser finden wir die Apotheke vor Ort zu nutzen.


Weshalb erhalte ich nur einen QR-Code, wo ist meine Verordnung?
Das Rezept besteht aus zwei Teilen – einem QR-Code und einer digital abgelegten Verordnung.

Sie brauchen nur den QR-Code. Damit ruft die Apotheke die Verordnung ab.

In einer weiteren Ausbaustufe werden auch Verordnungen in der eRezept-App angezeigt werden.


Kann ich zwischen Papier-Rezept und e-Rezept wechseln?
Ja, wir können Ihnen jederzeit auch ein normales Papier-Rezept ausstellen.


Muss ich persönlich in die Arztpraxis kommen?
Am Quartalsanfang muss die Versicherungskarte eingelesen werden!

Sofern keine ärztlichen Einwände bestehen, könne Folgerezepte ohne Kontakt ausgestellt werden. Sie bekommen Folgerezepte von der Praxis direkt auf Ihr Smartphonen, bzw. die Medikamente sind über Ihre Versicherungskarte abrufbar.


Wie erhalte ich das e-Rezept von meinem Arzt, wenn ich z.B. mit einer Erkältung im Bett liege

und nicht selbst in die Apotheke bzw. Praxis kommen kann?
Wir stellen Ihr eRezept aus und leiten dieses in Form eines QR-Codes an Ihre Wunschapothke vor Ort weiter.


Können alle Medikamente auf dem e-Rezept verschrieben werden?
Grundsätzlich ja, aber es gibt noch Ausnahmen, wie bei Hilfsmitteln (z.B.Verbandsmaterial, Kompressionsstrümpfe),

freien Rezepturen und Betäubungsmitteln,) Diese folgen später.


Was ist mit Privatrezepten?
Bei Privatrezepten bleibt es vorläufig beim bekannten Verfahren: Sie bekommen von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ein Papierrezept ausgehändigt.


Wie lange ist ein e-Rezept gültig?
Das eRezept ist genauso lange gültig wie ein Papierrezept – vier Wochen.


Wie sieht es mit dem Datenschutz und der Datensicherheit aus?
Der Datenaustausch erfolgt durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen. Die verschlüsselten Verordnungsdaten liegen getrennt von dem für die Entschlüsselung notwendigen QR-Code auf geprüften deutschen Servern. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Dritte keinen Zugriff auf die Datensätze erhalten. Der QR-Code kann nur von der beteiligten Apotheke ausgelesen werden.


Hinweis:
Wir bitten unsere Patienten um etwas Geduld. In der Anfangszeit wird die Verordnung vermutlich langsamer gehen und manche technische Feinheit wird sowohl auf Praxisseite als auch auf Patientenseite noch nachjustiert werden müssen. Zudem könnte es zu Beginn jedes Quartales zu einem höheren Patientenaufkommen kommen. Wir arbeiten an Lösungen, um diesen Prozess so effizient und patientenfreundlich wie möglich zu gestalten.

Ihr Praxisteam